Infos zur Lage am Energiemarkt

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Wärmeabrechnungen 2023 im Fernwärmeverbundnetz

Mit Wirkung zum 01.01.2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten, welches die Verteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermietern und Mietern regeln soll. Aufgrund der damit verbundenen Informationspflichten werden wir die Wärmeabrechnungen für das Jahr 2023, für Versorgungsobjekte im BTB-Fernwärmeverbundnetz, nur mit Verzögerung erstellen können. Hintergrund ist, dass einige der dafür notwendigen Daten zum Teil erst sehr spät von den staatlichen Stellen veröffentlicht werden. So wird z.B. zukünftig der maßgebliche Durchschnittspreis der Versteigerungen der CO2-Zertifikate nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) aus dem vorhergehenden Kalenderjahr erst zum 31.03. des Folgejahres vom Umweltbundesamt veröffentlicht werden (§ 3 Abs. 4 Ziff. 4 ; § 4 Abs. 3 CO2KostAufG). Wir werden aktuell also bis zum 31.03.2024 warten müssen, um die gesetzlich vorgegebenen Informationspflichten im Zuge der Rechnungslegung erfüllen können. Die betroffenen Kunden wurden darüber in Kenntnis gesetzt.

Umstellung Indexbeschreibungen

Das Statistische Bundesamt hat die Veröffentlichung der bekannten Fachserien eingestellt und veröffentlicht die für die Berechnung der Preisänderungsfaktoren relevanten Zahlenreihen nur noch online über die Onlinedatenbank „Genesis-Online Datenbank".

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Entlastungen beim Wärme- und Strompreis im Rahmen des Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetzes

Um Privathaushalte sowie kleine, mittlere und große Unternehmen längerfristig bei den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung sowohl die Wärmepreisbremse als auch die Strompreisbremse auf den Weg gebracht (Preisbremsengesetze - EWPBG/StromPBG). Beide Maßnahmen starten im März 2023 und gelten zunächst bis Ende Dezember 2023 mit Verlängerungsoption durch die Bundesregierung bis Ende April 2024.

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weitere Informationen zur Wärmepreisbremse

Wärmekostenentlastung im Rahmen des Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetzes

Die Politik hat in Zusammenarbeit mit einer Expertenkommission mehrere Maßnahmen erarbeitet, mit denen vorübergehend Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen und Unternehmen, insbesondere bei Strom-, Gas- und Wärmekosten entlastet werden sollen. Für den Dezember 2022 sieht das beschlossene Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) u.a. eine einmalige Entlastung für „kleinere“ Gas- bzw. Wärmekunden bis zu einem Referenzverbrauch in Höhe von 1.500.000 kWh Gas bzw. Wärme im Jahr 2021 vor.

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Temporäre Umsatzsteuersenkung auf Wärmelieferungen

Die Bundesregierung hatte bereits am 30. September die Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen beschlossen und die Steuersatzsenkung dabei auch auf Lieferungen von Wärme ausgedehnt. Damit kommt es zu einer temporären Absenkung der Umsatzsteuersätze für Gas- und Wärmelieferungen für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Für Sie bedeutet dies eine Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19% auf 7% für die Kosten der von Ihnen in diesem Zeitraum bezogenen Wärme. Damit diese Steuersenkung für Sie berücksichtigt wird, müssen Sie nichts tun. Wir werden den verminderten Umsatzsteuersatz zeitanteilig entsprechend abrechnen. Aus Vereinfachungsgründen werden wir die aktuellen Bruttoabschlagsbeträge ab Oktober 2022 mit dem gesenkten Umsatzsteuersatz von 7% vereinnahmen. Die Verrechnung der Abschlagsbeträge erfolgt dann wie gewohnt mit der Jahresendabrechnung. Wir verweisen zum Thema Umsatzsteuersenkung ergänzend auf das veröffentlichte Begleitschreiben (2022/1014041) vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom 25. Oktober 2022.

Abschaffung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Mit dem „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage“ (EEG-Umlage-Entlastungsgesetz) soll nach dem Willen der Regierungsfraktionen eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten erreicht werden. Zu diesem Zweck wird die EEG-Umlage früher als zunächst geplant bereits zum 1. Juli 2022 auf null abgesenkt werden.

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Ausrufung der Alarmstufe gemäß Notfallplan Gas

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23. Juni 2022 die zweite Stufe (Alarmstufe) im „Notfallplan Gas“ ausgerufen. Durch die Ausrufung der Alarmstufe ändert sich zunächst nichts am grundsätzlichen Status Quo. Die Bundesnetzagentur ordnet in ihrem täglichen Lagebericht die Gasversorgungslage als angespannt, aber stabil ein.

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Ausrufung der Frühwarnstufe im Notfallplan Gas

Liebe Kundinnen und Kunden,
der Krieg in der Ukraine ist eine historische Zäsur für Europa und auch ein Einschnitt für die Energieversorgung in Deutschland. Russland liefert rund 40 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases. Sollten aufgrund der aktuellen Lage Lieferungen aus Russland kurzfristig ausfallen, verfügt die Energiewirtschaft über ein breites Instrumentarium an Vorsorgemaßnahmen, um auf Herausforderungen bei der Gasversorgung reagieren zu können.

Sicher ist: In den kommenden Monaten wird jeder Gas- und Fernwärmekunde eine warme Wohnung haben. Es gelten Sicherungsmechanismen, die in einer Engpasssituation greifen. In jedem Fall sind Haushaltkunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. Auch würden im Falle eines Engpasses vertraglich geregelte Abschaltvereinbarungen mit der Industrie oder der Wechsel auf andere Energieträger die Nachfrage nach Erdgas drosseln.

Aktuell liegt kein Versorgungsengpass vor. Wir nehmen aber schon heute unsere hohe Verantwortung wahr und bereiten uns auf die mögliche Situation vor, dass bei einem potenziellen Lieferstopp der Gaslieferungen aus Russland Engpässe entstehen könnten. Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, hat das Bundeswirtschaftsministerium am 30. März 2022 vorsorglich die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies ist eine vorsorgliche Maßnahme, die dazu dient, dass sich Energieversorgungsunternehmen auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können. Die Branche steht hierbei in engem Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der Bundesnetzagentur.

Wir halten Sie zu den aktuellen Entwicklungen hier auf unserer Website auf dem Laufenden.

Energie sparen

Ob Strom oder Gas: Die Energie, die wir nicht verbrauchen, spart Geld, ist gut für den Klimaschutz und steigert unsere Energieunabhängigkeit.

  • Ein großer Teil des Erdgases wird in Deutschland zum Heizen verwendet. Wer sein Haus saniert, kann viel Energie und Geld sparen. Mehr Infos hier.
  • Heizungstausch oder eine neue Dämmung sind größere Projekte. Aber es gibt im Alltag auch zahlreiche schnell realisierbare und kostenfreie Maßnahmen, die viel Energie einsparen. Hier finden sich wirksame Tipps und hier weitere Hinweise von der Verbraucherzentrale.
  • Nicht nur der Gas-, auch der Stromverbrauch lässt sich mit ein paar Handgriffen effektiv verringern. Was jede und jeder zu Hause einfach und kostengünstig tun kann: Energiesparen im Haushalt.
  • Viele Unternehmen achten schon lange auf ihren Energieverbrauch – schon um Kosten zu senken. Hier erhalten Sie eine Übersicht, wie Sie möglicherweise noch mehr erreichen können. Außerdem Informationen zu Beratung und Fördermöglichkeiten.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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